Mittelschule Bad Radkersburg!
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Schul- und Hausordnung

Das Verhalten der SchülerInnen gegenüber Erwachsenen, schulfremden Personen und untereinander soll höflich und nett sein. Ein freundlicher Gruß und angepasste Gesprächsformen schaffen eine gute Atmosphäre.


Im gesamten Schulbereich herrscht Kaugummiverbot. Die Mitnahme von Computerspielkonsolen, MP3 Playern und ähnlichen elektronischen Geräten ist nicht erlaubt.


Handys dürfen in die Schule mitgenommen werden, sind aber während des Aufenthaltes im Schulhaus nicht in Betrieb zu nehmen. Bei Nichteinhaltung werden die Geräte in der Direktion verwahrt und können von einem Erziehungsberechtigten jederzeit abgeholt werden.


Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind mit nötiger Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen und arge Verschmutzungen sind unverzüglich einem Lehrer zu melden. Bei mutwilligen Zerstörungen werden die Kosten der Schadensbehebung den Eltern zur Zahlung vorgeschrieben.


Alle helfen mit, Müll zu vermeiden und den anfallenden Müll zu sortieren. Die in jeder Klasse aufgestellten Müllbehälter sind täglich zu entleeren.


Die Mitnahme von Wertgegenständen in die Schule soll überlegt sein und diese sind gegebenenfalls sicher zu verwahren.


Fundgegenstände werden beim Schulwart oder in der Direktionskanzlei abgegeben und können nach entsprechendem  Nachweis vom Besitzer wieder abgeholt werden.


Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 07:30 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Aufsicht durch Lehrer eingerichtet. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen ist durch die Pausenordnung geregelt. Ein nochmaliges Verlassen des Schulhauses ist nur nach Genehmigung eines Lehrers gestattet.


Die Straßenschuhe sind im Eingangsbereich zu reinigen und in der Garderobe gegen Hausschuhe zu wechseln.


Überkleidung und Kopfbedeckungen sind geordnet im zugewiesenen Garderobenbereich abzulegen.


Nach dem Verlassen der Garderobe gehen die SchülerInnen in ihre Klasse und bereiten sich auf den Unterricht vor. Ein Herumlaufen im Schulhaus ist zu vermeiden.


Ein notwendiger Klassenwechsel erfolgt immer erst nach dem Läuten zum Beginn der nächsten Stunde unter Aufsicht eines Lehrers.


In den kleinen Pausen bleiben die SchülerInnen in ihren Klassen und verlassen diese nur in dringenden und begründeten Fällen.


In der großen Pause gehen die SchülerInnen mit ihren Straßenschuhen in den Ihnen laut Pausenordnung zugeteilten Pausenhof. Bei Schlechtwetter bleiben alle SchülerInnen im Gangbereich und Stockwerk, wo sich ihre Klasse befindet. Ein Stockwerkwechsel ist nur in begründeten Fällen zulässig.


Nach Unterrichtsschluss werden die SchülerInnen unter Aufsicht eines Lehrers zur Garderobe begleitet. Die SchülerInnen haben anschließend unverzüglich das Schulhaus zu verlassen.


In Freistunden und bei Wartezeiten dürfen die SchülerInnen in ihrer Klasse bleiben. Sie haben sich dabei ruhig zu verhalten, damit der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört wird. Unter diesen Vorgaben ist auch die Benutzung der Tischtennistische möglich. Genaueres dazu regelt die bei den Tischtennistischen ausgehängte Tischtennis-ordnung. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen werden die SchülerInnen aus dem Schulhaus verwiesen.


Zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht ist keine Aufsicht eingeteilt. Die Aufsichtspflicht wird laut Erklärung der Eltern – Unterschriftsleistung am Beginn der 1. Klasse MS ihres Kindes den Erziehungsberechtigten übertragen. Die Regeln der Schulordnung haben aber sinngemäß ihre Gültigkeit.


 

Die Fenster in den Klassenräumen und im Gangbereich sind nur unter Aufsicht eines Lehrers zu öffnen.


Wenn 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde kein Lehrer in der Klasse ist, muss das im Konferenzzimmer oder in der Direktionskanzlei gemeldet werden.

 

Ordnung und Sicherheit

  • Nicht besetzte Räume sind von der Lehrperson zuzusperren.
  • In den Garderoben, Klassen und den WC-Anlagen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
  • Beim Verlassen einer Klasse sind die Fenster zu schließen, die Tafel zu löschen bzw. das digitale Board abzuschalten, das Licht abzudrehen und die Räumlichkeit in Ordnung zu bringen.
  • Die Tafel ist am Ende der Stunde zuerst feucht mit dem Schwamm und dann trocken mit dem Tafeltuch zu reinigen.
  • Die Klassenräume sollen regelmäßig gelüftet werden. Die Bankfächer und der Kasten sind sauber zu halten und die Müllbehälter sind rechtzeitig zu entleeren.
  • Feuerlöscher, andere Löscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Kästen dienen zur Sicherheit der SchülerInnen und dürfen nicht unsachgemäß verwendet oder beschädigt werden.
  • Die Fluchtwege (Wendeltreppe und Notstiegenhaus) sind frei zu halten und dürfen nur im Ernstfall unter Anwesenheit einer Lehrperson benutzt werden.
  • Die Sicherheit gefährdende Gegenstände (Messer, Feuerzeuge, …) sind im Schulbetrieb von Schülern nicht zu verwenden. Diese Gegenstände müssen von der Lehrperson abgenommen und bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten sicher verwahrt werden.
  • Wertgegenstände und Geld dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben, um Diebstählen vorzubeugen.
  • Jeder ist aufgefordert, Verstöße gegen diese Schulordnung sofort einer Lehrperson oder dem Direktor/ der Direktorin zu melden.